Nach §16 BSVO hat Besitzer von Bienenvölkern hat Honig, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs und Futtervorräte so aufzubewahren sowie unbewohnte Bienenwohnungen so zu sichern, dass sie für den Kleinen Beutenkäfer nicht zugänglich sind.
-> Veränderungssperre für Bienenvölker, Beuten, Waben, Wabenteile, Wachs und Honig.
D.h. NICHTS GEHT HINEIN, NICHTS GEHT HERAUS!
Näheres im §8 BSVO.
Ausfühliche Informationen biete das Bayrische Landesamt für Weinbau und Gartenbau mit folgender
Informationsschrift:
Leitlinien fur Bekämpfung der AFB in Deutschland vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz.